Kostenübersicht und Abrechnung
Im Rahmen der aktuellen Gesundheitsreform werden nicht mehr alle Fahrten automatisch von den Krankenkassen übernommen – einige Transporte müssen vorab genehmigt oder ärztlich verordnet werden.
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist in der Regel möglich, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse steht. Dabei spielen insbesondere der Gesundheitszustand und die Gehfähigkeit des Patienten eine entscheidende Rolle.
Fahrten ohne zwingenden medizinischen Grund – etwa zur Terminabsprache, zum Abholen von Rezepten oder Befunden – dürfen nicht über eine Verordnung abgerechnet werden. Wichtig ist außerdem: Die Verordnung sollte immer vor Fahrtantritt ausgestellt sein.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übernehmen wir für Sie die komplette Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Privatversicherte erhalten selbstverständlich eine transparente Privatrechnung.
Unser freundliches Team unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme und Genehmigung – und übernimmt auf Wunsch auch die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.